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Allgemeine Auftragsbedingungen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH
31655 Stadthagen, St. Annen 11- Deutschland
für Getränkelieferungen an Unternehmer
Referenzfreigabe
- Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Getränkelieferungen an Unternehmer" gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
- Kunden im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Die allgemeinen Auftragsbedingungen konkretisieren das Leistungsangebot der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Die allgemeinen Auftragsbedingungen für Getränkelieferungen gelten auch für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Neben- und Zusatzleistungen.
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH schriftlich bestätigt werden.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH und dem Kunden bestehen, sind schriftlich niedergelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden aller Art bedürfen, wie auch der Verzicht auf die Schriftform, der Schriftform.
- Der Kunde wird gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und firmenintern weitergeben werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
- Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Angebote und geschäftliche Unterlagen nicht Dritten zur geschäftlichen Auswertung zu überlassen.
- Gibt der Kunde seinen Geschäftsbetrieb auf, hat er die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH - sofern er regelmäßige Geschäftsbeziehungen mit dieser unterhält - hiervon schriftlich und unverzüglich unter Angabe des Aufgabedatums zu benachrichtigen.
II. Angebot – Vertragsabschluss – mündliche Absprachen – vereinbarte Beschaffenheit – Angebotsunterlagen – Auftragsbestätigung - Annahmefristen
- Sämtliche Angebote der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH sind bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und widerruflich. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist berechtigt, Lieferaufträge an Dritte/Subunternehmer zu vergeben.
- Mündliche (Liefer-) Zusagen und Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Geschäftsführers der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH; dies gilt auch für Vertrags- oder Auftragsergänzungen, -abänderungen oder wesentlicher Nebenabreden aller Art.
Mündliche Auskünfte, die bei der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH über Lieferungen und sonstige Leistungen eingeholt werden, ergehen in jedem Fall unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich durch den Geschäftsführer der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH bestätigt werden. In Ermangelung anderweitiger schriftlicher Kundgabe gelten Auskünfte in keinem Fall als Zusicherung.
- Ist die Bestellung eines Kunden als Angebot i. S. § 145 BGB zu qualifizieren, kann dieses Angebot durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware innerhalb von 1 Woche angenommen werden, soweit nicht eine darüber hinausgehende (längere) Annahmefrist vereinbart ist.
- Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Fall eines freibleibenden Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme dieses Angebotes, ist das abgegebene Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt/aufschiebenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
III. Preise – Abrechnung – Steuerliche Grundlagen – Rücktritt – Vertragsänderungen
- Sofern sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nichts Anderes ergibt, verstehen sich alle Preise zuzüglich der am Tag der Lieferung bzw. Leistung bestehenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist berechtigt - aber nicht verpflichtet - die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken zu versichern. Die (anteiligen) Versicherungskosten werden dem Kunden gleichfalls belastet. Wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von im europäischen Ausland ansässigen Kunden nicht oder nicht unverzüglich mitgeteilt, ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, entsprechend den umsatzsteuerlichen Vorschriften den Rechnungsbetrag zu erhöhen.
- Der Abzug von Skonto ist nur im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zusage oder bei einem entsprechenden Aufdruck auf der Auftragsbestätigung der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zulässig.
- Für Aufträge, für die keine Einzel-Preise vereinbart sind, gelten die am Liefertag gültigen Preise der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH (gemäß aktueller Preisliste) zuzüglich Pfandgeld sowie anfallende Verkehrssteuern und etwaige andere Abgaben und Zolle.
- In allen Fällen, in denen die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH von ihrem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, ohne Nachweis des Schadens, eine Bearbeitungsgebühr bis zu 20% des gemäß Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettobetrages, einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend zu machen. Dies gilt auch bei Rücktritt des Kunden, soweit der Rücktritt nicht auf einer durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
IV. Zahlungsbedingungen – Aufrechnung – Verzugsfolgen
- Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nichts anderes ergibt, ist die Entgeltzahlung sowie ggf. anfallende Kosten und Gebühren ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung und Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist in allen Fällen der Zahlungseingang auf dem Konto der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH oder die dauerhafte Wertstellung des Wertpapiers (Schecks). Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen die Folgen des Zahlungsverzuges betreffend. Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz - mitgeteilt durch die Deutsche Bundesbank - zu berechnen, sofern nicht der Kunde eine geringere oder die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH eine höhere Zinsbelastung nachweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Rechte aus Ziffer III. 4.
- Gebühren für Rücklastschriften jeglicher Art sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 gehen zu Lasten des Kunden.
- Sämtliche Verzugskosten sowie die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren, die Formular-, Porto- und Bearbeitungskosten je nach Aufwand gehen zu Lasten des Kunden.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Dem Kunden stehen ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB und Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH schriftlich anerkannt. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel vor Vollziehung der Gewährleistung und für das Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.
- Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist berechtigt, auch im Falle anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung in diesem Fall informieren.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, treten Zahlungsstockungen auf, hat er seine Zahlungen eingestellt, Zahlungsaufschub begehrt oder werden nach Vertragsschluss konkrete Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Zahlungsverpflichteten begründetermaßen in Frage stellen, ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, alle offen stehenden Forderungen, die der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH gegenüber dem Kunden zustehen, fällig zu stellen, auch wenn Scheck und/oder Wechsel angenommen worden sind. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist in diesem Falle berechtigt, von etwaigen Sicherungsrechten Gebrauch zu machen, insbesondere Eigentumsvorbehaltsrechte im vereinbarten oder in dem in Ziffer VI. festgelegten Umfang auszuüben.
- Unbeschadet sonstiger Rechte ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH im Falle des Verzuges des Kunden berechtigt, jegliche noch ausstehenden Leistungen aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden zurückzuhalten, sie von der Leistung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Leistung zu Recht beanstandet.
- Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um sog. garantierte Schecks. Scheck- und Wechselzahlungen gelten als Leistungen erfüllungshalber.
V. Leergut und Pfandgeld
- Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, Beschriftung oder Etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsmäßigen Verwendung überlassen. Es bleibt unverkäufliches Eigentum der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH.
- Fremdbeschriftete Kunststoffkästen für Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke sowie CO²- und Mischgasflaschen), welche die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ausliefert, stehen innerhalb der Regelungen dieser AGB den Kunststoffkästen mit eigener Firmenbeschriftung gleich.
- Der Kunde hat das Leergut vollständig innerhalb von 4 Monaten zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandguthaben angerechnet wird.
- Bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird nicht im Umlauf befindliches Leergut nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten zurückgenommen. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Die von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einwendung erhebt und die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
- Für zurückgegebene, fremdbeschriftete oder andersfarbige Kunststoffkästen erfolgt keine Pfandgutschrift.
- Wird Leergut auf Paletten zurückgegeben, überprüft die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH unverzüglich die auf dem Lieferschein/Rechnung angegebenen Mengen. Stellt sich dabei heraus, dass Flaschen oder Kästen bzw. Kartons fehlen oder fremdbeschriftete oder andersfarbige Kunststoffkästen bzw. Kartons zurückgegeben wurden, so ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, die bei der Annahme unterzeichnete Leergutbestätigung zu ändern und dieses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
- Fässer, Kästen und Flaschen müssen in gleicher Art und Güte zurückgegeben werden. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen Flaschen (sortiertes Leergut) zurückzunehmen. Die Rücknahme von Einwegflaschen ist ausgeschlossen.
- Die Pfandbeträge gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge oder Vergütungen irgendwelcher Art.
VI. Eigentumsvorbehalt und weitere Sicherheiten – Verwertungsrecht – Sicherheitenfreigabe
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen und etwaiger im Interesse des Kunden eingegangener Aufwendungen) Eigentum der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Bei laufender Rechnung (Kontokorrentverhältnis) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung etwaiger Saldoforderungen und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Ein Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde der Saldenmitteilung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht.
- Die gelieferte Ware darf ohne Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, Beeinträchtigung der Sicherheiten, unsachgemäßer Behandlung und pflichtwidriger Weitergabe der Vorbehaltsware steht der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ein Rücktrittsrecht gem. § 449 II BGB unter Abwarten einer Nachfrist von zwei Wochen zu. Bei Ausübung, steht der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH die Rückforderung der Ware zu. Im Übrigen gilt Ziffer III.4.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten auf Forderungen insgesamt mehr als 20%, so ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
VII. Liefer- und Leistungszeit – Annahmeverzug – Lieferverzug – Verzugsentschädigungen
- Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können (insbesondere Fixtermine), bedürfen der Schriftform.
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt - soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart - mit der Absendung der Auftragsbestätigung - in Ermangelung einer solchen mit der Annahme des von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH erteilten Angebots. Sie setzt jedoch voraus, dass zwischen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH und dem Kunden alle kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Einhaltung der Zahlungsbedingungen, insb. Leistung einer vereinbarten Anzahlung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Wird durch ein Verhalten des Kunden die Lieferzeit unterbrochen, ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH berechtigt, neue angemessene Lieferzeiten durch Mitteilung an den Kunden festzusetzen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht soweit die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
- Die Lieferverpflichtungen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt auch hinsichtlich der Einsatzstoffe, die die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zur Herstellung von Getränken benötigt und der Handelswaren, inklusive technischer Geräte.
- Der Umfang der Lieferpflicht der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH, Liefertermine sowie die geschuldete Beschaffenheit der Ware nach Art und Menge ergeben sich ausschließlich aus Vereinbarungen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung von vereinbarten Bestellungen nach Art und Menge sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Lieferungen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH und sonstige Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung, sowie geschlossener Verträge. Gegenbestätigungen des Kunden auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen - sofern sie nicht in einem gesonderten Vertrag hinterlegt sind - wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen sind nur mit Gegenzeichnung der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zulässig.
- Preislisten, Produktübersichten sowie Maß- und Gewichtseigenschaften etc. sind nur bedingt verbindlich. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH behält sich vor, Sortimentsänderungen, Abfüllmaßänderungen etc. vorzunehmen, wenn der Absatzmarkt es erfordert.
- Die Lieferungen erfolgen zu den jeweils gültigen Tagespreisen der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH am Ort des Geschäftsbetriebes des Kunden. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist zur Lieferungseinstellung berechtigt, falls der Kunde durch seine Verkaufspraxis die für die Markenerzeugnisse der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH oder der von ihr vertriebenen Getränke mit erheblichen Kosten aufgebauten und unterhaltenen Vertriebsformen und -wege stört oder im Zahlungsrückstand ist.
- Etwaige Lieferfristen sind eingehalten,
- bei der Bringschuld mit Übergabe am Geschäftsort des Kunden,
- in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand den Geschäftsbereich der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde („ab Werk“).
- Von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nicht zu vertretende Liefer- oder Leistungsverzögerungen wie aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH die Lieferung oder Erbringung geschuldeter Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen (auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden zeitnah nach Bekanntwerden mitgeteilt.
- Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der gesamten Leistung vor Gefahrübergang dauerhaft unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ausführung eines Teils der bestellten Ware dauerhaft unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall - sowie im Falle der beauftragten Sonderanfertigung - , hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt im Fall des subjektiven Unvermögens. Im Übrigen gilt Ziffer X. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
- Die angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte vom Kunden entgegenzunehmen. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit sie dem Kunden nicht unzumutbar sind.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener Nachfrist zu beliefern sowie den der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist berechtigt, ab Fristablauf einen pauschalisierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % pro Monat, maximal jedoch 10% des Bruttorechnungsbetrages, geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht und die Darlegungspflicht für den Nachweis, dass infolge seines Verzuges oder Verletzung seiner Mitwirkungspflichten kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen in Ziffer VIII. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Ansprüche des Kunden auf Verzugsentschädigung und Schadensersatzansprüche wegen von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH zu vertretender Nichterfüllung aufgrund Verzugs oder Unmöglichkeit, sind beschränkt auf eine pauschale Verzugsentschädigung. Sie beträgt für jeden vollen Monat Verzug 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge des Verzugs bzw. Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, max. jedoch nicht mehr als 10 % hiervon. Entschädigungsansprüche, die über die vorgenannte Grenze hinausgehen, sind in allen Fällen des Verzugs bzw. der Unmöglichkeit, auch nach Ablauf einer der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetz eine zwingende Haftung vorgesehen ist.
Setzt der Kunde - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - nach Fälligkeit schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Leistung ernsthaft verweigert wird, ein Fixgeschäft (§§ 376 HGB, 323 II Nr. 2 BGB) vereinbart oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Weitere Ansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer X.
- Art der Beförderung, der Transportweg sowie Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers, ferner die Verpackung, sind der mit verkehrsüblicher Sorgfalt zu treffenden Wahl der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH überlassen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Versendung der Ware durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Transport- Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
- Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH erstellt keine Gutschrift bei Rückgabe von ordnungsgemäß geliefertem und in Rechnung gestelltem Vollgut. Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit (MHD) ist die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nur verpflichtet, das erhobene Pfandgeld dem Kunden gutzuschreiben.
- Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonn- und lichtgeschützt gelagert und befördert werden.
- Im Falle einer behördlichen oder sonstigen Beanstandung der von der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH sofort zu verständigen und sicherzustellen, dass bei einer Warenentnahme eine zweite Probe aus derselben Partie entnommen, amtlich versiegelt und für die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH als Gegenmuster sichergestellt wird.
- Der Kunde ist unter keinen Umständen zur Weiterveräußerung mangelhafter Ware berechtigt.
VIII. Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung oder Beförderung das Lager der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH oder das Lager eines Vorlieferanten (im Streckengeschäft) verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung oder Versendung durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH oder in deren Auftrag oder durch den Kunden oder Beauftragte des Kunden erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH auf ihn über.
- Bei einem Verkauf „ab Werk“ platziert die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ist nicht Verlader i. S. d. § 412 HGB. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH erfolgt nicht. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
- Mit der Zusage frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus werden lediglich die Transportkosten im maximalen Umfange der in Ziffer III. getroffenen Vereinbarungen, nicht jedoch die Gefahrtragung bis zum Bestimmungsort übernommen. Für den Gefahrübergang gilt auch hier vorstehende Ziffer VIII.1.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
IX. Mängelhaftung / Gewährleistung
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferungen und Leistungen bei Gefahrübergang bestehen unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziffer X. – Gewährleistungsansprüche ausschließlich im folgenden Umgang:
- Eine Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
- Der Bestand einredefreier Mängelansprüche setzt voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Ist bei Anlieferung ein Schaden (Verlust/Substanzbeschädigung) äußerlich erkennbar, so ist dies in einer vom Kunden und Anlieferer zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Bei der Lieferung von Glasgewerken hat der Kunde die gesamte Lieferung, gegebenenfalls unter Öffnung der Umverpackung, binnen 3 Werktagenauf Bruch zu prüfen und schriftlich zu rügen. Sämtliche feststellbaren Mängel sind des Weiteren unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 7 Werktagen seit Ablieferung, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rüge bei der die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, hierbei unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu rügen. Die Rügepflicht gilt auch bei solchen Geschäftsbeziehungen, die nicht auf kaufrechtlicher Grundlage beruhen (sondern bspw. nach Werkvertrags- und Geschäftsbesorgungsrechts u.a.) zu beurteilen sind. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ausgeschlossen. Ihn trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Beanstandungen der auf den Lieferscheinen/Rechnungen angegebenen Mengen oder Preisen, auch bei Anlieferung von Paletten sind unverzüglich bei Empfangen schriftlich geltend zu machen. Bei einer palettenweisen Ablieferung von Vollgut sind die Kästen unverzüglich auf Vollständigkeit des Inhalts vom Kunden zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift, wenn Fehlmengen nicht unverzüglich der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH schriftlich bekannt gegeben werden.
- Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge leistet die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ersetzte Teile werden Eigentum der die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH.
- Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH - soweit sich die Beanstandung als gerechtfertigt herausstellt - ausschließlich die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes. Die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH trägt keine weiteren Kosten, insbesondere nicht die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung auf Arglistig beruht.
- Etwaige weitergehende Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung bleiben unbenommen.
- Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische, magnetische oder elektrische Einflüsse im Gebrauch der Glasgewerke durch den Kunden.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ist die Haftung ebenso wie bei ohne vorheriger Zustimmung vorgenommener Änderungen an gelieferten Waren oder erbrachten Leistung der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH ausgeschlossen.
X. Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Schäden außerhalb der Kaufsache sowie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haftet die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH nur bei
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe/ leitender Angestellter der Gesellschaft,
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden und
- Mängeln der gelieferten Waren, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,
- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Hierbei besteht eine Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Soweit der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Der Haftungsausschluss erfolgt auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung etwaiger Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VI. berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich dieser Schadensersatz auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
XI. Verjährung - Durchsetzungshemmnis
- Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in zwölf Monaten nach Entstehung (Durchsetzungshemmnis). Für Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer X. gelten die gesetzlichen Fristen.
- Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn sich die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Eine Hemmung der Verjährung endet drei Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung durch die Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH.
- Die Nachbesserung durch Ersatzlieferung führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung.
- Vorstehende Einschränkung der gesetzlichen Regelung gelten nicht für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und können wegen der Verletzung anderer Rechtsgüter nur bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder beschränkt werden.
XII. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH, insbesondere für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Personen untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz der Firma Schaumburger Privat-Brauerei GmbH.
SCHAUMBURGER PRIVAT-BRAUEREI GMBH 31655 Stadthagen, Stand 01.03.2010
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